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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02   

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https://dejure.org/2004,34580
FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02 (https://dejure.org/2004,34580)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.01.2004 - 2 K 309/02 (https://dejure.org/2004,34580)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 2 K 309/02 (https://dejure.org/2004,34580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Setzung einer Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozessvollmacht - Wiedereinsetzung bei Telefaxversendung - Umsatzsteuer 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02
    Soll der fristwahrende Schriftsatz wie hier per Telefax übermittelt werden, so erfordert eine wirksame Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, dass die jeweilige Frist erst gelöscht wird, wenn ein von dem Telefaxgerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung dieses Schriftsatzes belegt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.09.1989 VII ZB 9/89, NJW 1990, 187).

    Nach BGH, Beschluss vom 28.09.1989 , a.a.O. hätte nicht einmal der Vortrag einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Einzelanweisung, die Vollmacht noch am selben Tag dem Finanzgericht per Telefax zu übermitteln, ausgereicht.

  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02
    Das Gericht folgt der Auslegung des durch das 2. FGO-Änderungsgesetz (B StBl I 2000, 1567) neugefassten § 62 Abs. 3 FGO in der Grundsatzentscheidung des BFH vom 11.02.2003 Az. VII R 18/02, BFHE 201, 409BStBl II 2003, 606 (kritisch: Urban, Deutsche Steuerzeitung 2003, 509).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 150/98

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH vom 23.06.1999 IV B 150/98 , BFH/NV 1999, 1614), der das Gericht sich anschließt, erfordert die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags innerhalb der Zweiwochenfrist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen.
  • BFH, 17.04.2002 - X R 26/00

    Auslandsaufenthalt; Versäumung einer Ausschlussfrist nach § 79 b FGO

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02
    Davon abgesehen vertritt der Senat die Auffassung, dass auch nach Inkrafttreten der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO entsprechend dem insoweit eindeutigen und unverändert gebliebenen Wortlaut des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO (schriftliche Vollmacht) jedenfalls im Falle begründeter Zweifel wie hier die Prozessvollmacht im Original und nicht nur in Telekopie vorzulegen ist (ständige Rechtsprechung zu § 62 Abs. 3 FGO alte Fassung, vgl. nur BFH, Beschluss vom 18.12.2002 VI B 83/00 , BFH/NV 2003, 501 ; auch für § 62 Abs. 3 neue Fassung ausdrücklich bejaht vom Finanzgericht München, Urteil vom 27.02.2002 3 K 1321/01 , EFG 2002, 853 vom BFH bisher offen gelassen, vgl. etwa BFH, Urteil vom 17.04.2002 X R 26/00 , BFH/NV 2002, 1591).
  • BFH, 18.12.2002 - VI B 83/00

    Prozessvollmacht, Ausschlussfrist zur Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02
    Davon abgesehen vertritt der Senat die Auffassung, dass auch nach Inkrafttreten der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO entsprechend dem insoweit eindeutigen und unverändert gebliebenen Wortlaut des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO (schriftliche Vollmacht) jedenfalls im Falle begründeter Zweifel wie hier die Prozessvollmacht im Original und nicht nur in Telekopie vorzulegen ist (ständige Rechtsprechung zu § 62 Abs. 3 FGO alte Fassung, vgl. nur BFH, Beschluss vom 18.12.2002 VI B 83/00 , BFH/NV 2003, 501 ; auch für § 62 Abs. 3 neue Fassung ausdrücklich bejaht vom Finanzgericht München, Urteil vom 27.02.2002 3 K 1321/01 , EFG 2002, 853 vom BFH bisher offen gelassen, vgl. etwa BFH, Urteil vom 17.04.2002 X R 26/00 , BFH/NV 2002, 1591).
  • FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01

    Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Vorlage einer Originalurkunde; Nachweis

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02
    Davon abgesehen vertritt der Senat die Auffassung, dass auch nach Inkrafttreten der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO entsprechend dem insoweit eindeutigen und unverändert gebliebenen Wortlaut des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO (schriftliche Vollmacht) jedenfalls im Falle begründeter Zweifel wie hier die Prozessvollmacht im Original und nicht nur in Telekopie vorzulegen ist (ständige Rechtsprechung zu § 62 Abs. 3 FGO alte Fassung, vgl. nur BFH, Beschluss vom 18.12.2002 VI B 83/00 , BFH/NV 2003, 501 ; auch für § 62 Abs. 3 neue Fassung ausdrücklich bejaht vom Finanzgericht München, Urteil vom 27.02.2002 3 K 1321/01 , EFG 2002, 853 vom BFH bisher offen gelassen, vgl. etwa BFH, Urteil vom 17.04.2002 X R 26/00 , BFH/NV 2002, 1591).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07

    Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen:

    Dies gilt insbesondere bei fehlenden Erklärungen oder Rechtsmittel- bzw. Klagebegründungen, speziell nach Verstreichen von Fristen für die Einreichung oder nach fruchtloser Erinnerung (vgl. FG Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2004 2 K 309/02, EFG 2004, 1311).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07

    Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden

    Dies gilt insbesondere bei fehlenden Erklärungen oder Rechtsmittel- bzw. Klagebegründungen, speziell nach Verstreichen von Fristen für die Einreichung oder nach fruchtloser Erinnerung (vgl. FG Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2004 2 K 309/02, EFG 2004, 1311).
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